Eine in Deutschland lebende Person hat einen Migrationshintergrund, wenn mindestens ein Elternteil nicht als deutsche:r Staatsbürger:in geboren ist. Personen, die selbst im Ausland geboren sind, werden im Rahmen der vorliegenden Studie als Personen mit Migrationserfahrung bezeichnet. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Begriff Migrationshintergrund in gesellschaftlichen Diskursen zu Teilhabe vor allem ein soziales Konstrukt ist. In der Regel sind mit dem Begriff die Kinder und Enkelkinder einer Gruppe von ehemaligen Gastarbeiter:innen (insbes. aus Italien, Türkei, Spanien, Griechenland, Marokko, Tunesien, Portugal, früheres Jugoslawien) gemeint. Menschen, die meist auch von der gesellschaftlichen Diskriminierungsstruktur Rassismus in Deutschland betroffen sind und u. a. die Selbstbezeichnung People of Color nutzen.